Das dreißigste Mitglied der NATO

Gelingt es, den Prozess der Umbenennung erfolgreich zu Ende zu führen, dann könnte Nord-Mazedonien voraussichtlich Mitte 2020 in die NATO aufgenommen werden – auf der Grundlage massiver äußerer Einmischung auch der Bundesregierung in die inneren Angelegenheiten der beiden Länder Griechenland und FYROM

 

Mit ihrem am Donnerstag beginnenden Besuch in Athen setzt Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Serie außergewöhnlicher Einmischung von NATO- und EU-Staaten in die inneren Angelegenheiten zweier südosteuropäischer Länder fort. Gegenstand der Einmischung ist der Namensstreit zwischen Griechenland und Mazedonien, das aufgrund griechischer Einwände international den Namen Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien trägt. Es soll nun gemäß einem Abkommen vom 17. Juni 2018 in Nord-Mazedonien umbenannt werden. Weil dies die Voraussetzung dafür ist, dass das Land in die NATO aufgenommen werden und EU-Beitrittsgespräche anstreben kann, machen das Kriegsbündnis und die Union Druck, den Prozess der Umbenennung rasch abzuschließen. Dazu wird Merkel in Athen Gespräche führen. Die Umbenennung erfolgt unter massiver Einflussnahme des Westens, der diese mit angeblicher russischer Einflussnahme begründet; sie geschieht gegen das Resultat eines Referendums in Mazedonien und ist bei einer kurz bevorstehenden abschließenden Abstimmung im mazedonischen Parlament auf die Zustimmung von Oppositionellen angewiesen, die mit offensichtlich korrupten Methoden zur Unterstützung des Namenswechsels veranlasst wurden.

Bildergebnis für Einmischung Deutschlands in die Angelegenheiten Mazedoniens und Griechenlands
Im September hatte sich die deutsche Kanzlerin Angela Merkel in Skopje mit dem mazedonischen Ministerpräsidenten Zoran Zaev getroffen. (Bild: Georgi Licovski / EPA)

Unmissverständlich aufgefordert

Vor dem Referendum über die Umbenennung des Landes in Nord-Mazedonien am 30. September hatten die westlichen Mächte Skopje mit einer Welle beispielloser Einmischung überzogen. Dabei wurde durchgehend, wie es in einem Bericht heißt, „die mazedonische Bevölkerung kaum missverständlich zu einem Ja-Votum … aufgefordert“.[1] Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte bei einem Besuch in der mazedonischen Hauptstadt am 8. September, die Bürger des Landes dürften „die historische Chance“ der Umbenennung nicht ungenutzt lassen. Sie gehe von einem „positiven Ausgang“ des Referendums aus.[2] Zuvor war ein Schreiben des US-Präsidenten an seinen mazedonischen Amtskollegen öffentlich verbreitet worden, in dem Donald Trump den Namenswechsel lobte und erklärte, die Vereinigten Staaten stünden „bereit, um Mazedonien zu unterstützen, besonders in Bezug auf die bevorstehenden Diskussionen über seine Mitgliedschaft in der Nato“.[3] Zwei Tage vor Merkels Besuch hatte NATO-Generalsekretär in Skopje verkündet, im Kriegsbündnis „warte“ man auf den Beitritt Nord-Mazedoniens; einen Tag vor dem Eintreffen der Bundeskanzlerin hatte Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz in der mazedonischen Hauptstadt erklärt, die Umbenennung bilde einen „historischen Meilenstein auf dem Weg in die EU“. Am 13. September bekräftigte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini dies – ebenfalls bei einem Besuch in Skopje.

„Russische Einmischung“

Am 17. September traf schließlich US-Verteidigungsminister James Mattis in Skopje ein. Mattis erklärte dort nicht nur, das bevorstehende Referendum sei „die wichtigste Wahl in der Geschichte“ des Landes; die NATO sei selbstverständlich „bereit, euch als das 30. Mitglied … willkommen zu heißen“.[4] Der US-Minister sprach sich auch gegen „russische Einmischung“ in Mazedonien aus: „Wir wollen nicht, dass Russland dort das tut, was es in so vielen anderen Ländern versucht hat.“ Mattis behauptete zudem, Moskau fördere „prorussische Bewegungen“ auch in Mazedonien; das beunruhige ihn. Tatsächlich sind russische Regierungspolitiker vor dem Referendum vom 30. September nicht in Skopje aufgetreten; ein Beobachter wird mit der Feststellung zitiert: „Die Russen sagen: ‚Wenn wir so offen für ein ‚Nein‘ einträten wie der Westen für ein ‚Ja‘, wäre sofort von russischer Propaganda und Manipulation die Rede'“.[5] Mit hohen Summen ist allerdings das prowestliche Spektrum in Mazedonien finanziert worden. Bereits im Januar 2017 hatte der US-Kongress acht Millionen US-Dollar zum „Kampf gegen russische Desinformationskampagnen“ freigegeben. Zwei weitere Millionen wurden zur Förderung der „Rechtsstaatlichkeit“ bereitgestellt.[6]

Für den Westen desaströs

Mit Blick auf die massive Einmischung westlicher Spitzenpolitiker muss es als eine schwere Niederlage für EU und NATO gewertet werden, dass das Referendum krachend gescheitert ist. Am 30. September stimmten zwar 94,2 Prozent derjenigen, die zur Wahl gingen, für die Umbenennung. Zugleich lag jedoch die Wahlbeteiligung bei lediglich 36,9 Prozent. 50 Prozent wären notwendig gewesen, um dem Referendum Gültigkeit zu verschaffen. Die überwiegende Mehrheit war entweder der Boykottkampagne der Opposition gefolgt oder hatte keinerlei Interesse an NATO und EU. Das bedeutet, dass die westlichen Mächte sich nur auf kaum mehr als ein Drittel der Bevölkerung stützen können – angesichts der massiven Einmischung ein für Berlin, Brüssel und Washington desaströses Resultat.

Machenschaften im Parlament

Der Westen hat dennoch nicht aufgegeben. Trotz des gescheiterten Referendums hat Mazedoniens Ministerpräsident Zoran Zaev die Umbenennung, die von zwei Dritteln der Bevölkerung nicht befürwortet wurde, im Parlament durchgesetzt. Dazu ist, weil die Namensänderung Verfassungsrang hat, eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen, über die die Regierung nicht verfügt. Bei der Abstimmung am 19. Oktober konnte Zaev neun Oppositionsabgeordnete veranlassen, für die Umbenennung zu votieren. Kurz zuvor hatte eine Sonderstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen mehr als ein Dutzend Oppositionsabgeordnete eingeleitet, denen die Beteiligung an gewaltsamen Ausschreitungen im Parlament im April 2017 vorgeworfen wurde; der Ministerpräsident hatte ihnen eine Amnestie mit Hilfe einer „Versöhnungskommission“ im Parlament in Aussicht gestellt und war so verstanden worden, dass er die Amnestie an eine Zustimmung für die Umbenennung in Nord-Mazedonien knüpfen würde. Offiziell weist Zaev diese – illegale – Verknüpfung selbstverständlich zurücks.[7] Juristen beurteilen den Vorgang als unhaltbar und gehen davon aus, dass er vom mazedonischen Verfassungsgericht für ungültig erklärt wird. Bislang hat er sich jedoch als wirksam erwiesen, um die Umbenennung durchs Parlament zu bringen. Eine letzte entscheidende Abstimmung steht in dieser oder in der nächsten Woche bevor: Zwischen dem heutigen Mittwoch sowie dem 15. Januar muss noch ein Verfassungszusatz verabschiedet werden; erneut ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, also die Zustimmung von mindestens neun Abgeordneten der Opposition. Gelingt es, dies erneut mit dem bemerkenswerten Amnestie-Manöver durchzusetzen, dann ist für Mazedonien der Weg in EU und NATO frei.

Merkel in Athen

Allerdings steht dafür noch eine Abstimmung im griechischen Parlament aus. Sie gilt als zentraler Grund für die morgen beginnende Reise der Bundeskanzlerin nach Athen. Die dortige Regierung verfügt prinzipiell über die notwendige einfache Mehrheit. Allerdings ist ungewiss, ob die an der Regierung beteiligte Rechtsaußenpartei „Unabhängige Griechen“ (ANEL) die Umbenennung unterstützen wird. Allgemein wird erwartet, dass die ANEL nach der Abstimmung die Regierung verlassen wird; Neuwahlen würde laut aktuellen Umfragen die konservative Néa Dimokratía (ND) unter ihrem Präsidenten Kiriákos Mitsotákis gewinnen. Mitsotákis und die ND, die auf EU-Ebene derselben Parteienfamilie wie CDU und CSU angehören – der Europäischen Volkspartei (EVP) -, lehnen die Umbenennung allerdings ab. Mitsotákis ist in der vergangenen Woche anlässlich der CSU-Klausurtagung im bayerischen Seeon gewesen und wird nun mit Kanzlerin Merkel zu weiteren Gesprächen zusammentreffen.[8]

Die westliche Wertegemeinschaft

Gelingt es, den Prozess der Umbenennung erfolgreich zu Ende zu führen, dann könnte Nord-Mazedonien voraussichtlich Mitte 2020 in die NATO aufgenommen werden – auf der Grundlage massiver äußerer Einmischung auch der Bundesregierung in die inneren Angelegenheiten zweier südosteuropäischer Staaten, eines Bruchs mit dem Resultat eines Referendums und mutmaßlich illegaler Machenschaften im mazedonischen Parlament.

[1] Michael Martens: Hochachtungsvoll, Donald Trump. Frankfurter Allgemeine Zeitung 08.09.2018.

[2] Merkel spricht sich für die Umbenennung Mazedoniens aus. faz.net 08.09.2018.

[3] Michael Martens: Hochachtungsvoll, Donald Trump. Frankfurter Allgemeine Zeitung 08.09.2018.

[4], [5] Michael Martens: Sei ein Frosch! Frankfurter Allgemeine Zeitung 18.09.2018.

[6] Marc Santora, Julian E. Barnes: In the Balkans, Russia and the West Fight a Disinformation-Age Battle. nytimes.com 16.09.2018.

[7] Valentina Dimitrievska: Macedonia close to crucial parliament vote on name deal constitutional changes. intellinews.com 08.01.2019.

[8] Vassilis Nedos: Athens awaits outcome of final name deal vote in Skopje Parl’t. ekathimerini.com 07.01.2019.

Quelle: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7825/

10. Januar 2019
Rubrik: Balkan/Osteuropa/Kaukasus

7 Gedanken zu „Das dreißigste Mitglied der NATO“

  1. 1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.

    Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)

    2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt.

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.

    3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

    4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.

    5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.

    6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6,7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.

    7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.

    8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6,die §§ BGB 823- Schadensersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung – vorliegt.

    Alleine durch Missachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen ohne unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.

    Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen. Artikel V.

    § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

    Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher- also vor Beginn der Tätigkeit- für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.

    Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.

    Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war.

    Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unter schreiben. Aus gleichem Grund wird eine Abschrift vom Original nicht beglaubigt.

    Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen!

    DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!

    Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit:“…. es wird kein neuer Staat gegründet, sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert…“. Eine Firma wie die Bundesrepublik Deutschland GmbH hat keinerlei Hoheitsrechte!

    Alle Militärregierungsgesetze z.B. SHAEF- Gesetz Nr. 2, Artikel III,IV und V §§7,8 und 9 besitzen in Deutschland volle Rechtskraft und das Strafgesetzbuch, alle Nebengesetze, Kontrollratsbeschlüsse und das Zonenstrafrecht sind bis zum heutigen Tage voll gültig und in Anwendung.
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  2. Hauptsiegermacht zu sein und am wenigsten getan zu haben außer die Kriegsregeln zu ändern, indem Länder die besiegt waren wieder in den Krieg eintreten durften gab es bis da noch nie, ist eine Leistung oder eher eine Art von Erpressung ?

  3. Die Aggressionsmaschinerie NATO breitet sich nach dem bestialischen Krieg gegen Jugoslawien immer schnell aus. Russalnd ist aber nicht Jugoslawien und kein Indianerland. Die Russen sind nicht mit Feuerwasser zu übertölpeln. die neuen NATO-Mitgleider fallen noch schneller um, als sie Mitglieder des Aggressionskriegsbündnisses geworden sind..

  4. Sofortiger Austausch des Kanzleramtes. Dieser Person geht der Wille des deutschen Volkes völlig am Arsch vorbei. Diese Person ist wegen Hochverrat am deutschen Volk sofort zu entfernen und sämtliche Geldleistungen sind einzustellen. Sofortige Sperrung der Immunität und Rückgängigmachung sämtlicher Verträge und Absprachen. Sofortige Neuwahl des Kanzlers!!!

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