Das NetzDG oder: Das Ende freier Meinungsäußerung

Bild: Abgeordneten-Check

Was ist NetzDG? Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, ist ein deutsches Gesetz, das die Verbreitung von Hetze und von Fake-News in sozialen Netzwerken einschränken soll, indem Netzwerke gezwungen werden, diese Inhalte zu entfernen.

Das NetzDG wurde im Juni 2017 auf Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas im deutschen Bundestag beschlossen und wird seit dem 01. Januar 2018 angewandt. Bei der Sitzung waren nur etwa 60 Abgeordnete anwesend, knapp 10 Prozent.

–        Mehr als 2 Mio. Nutzer

–        Facebook, Google & Co. werden durch das neue Gesetz verpflichtet, gemeldete Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu sichten und zu sperren –  sollte der Inhalt offensichtlich strafbar sein. Das Gesetz sieht Strafen für die Unternehmen bei Missachtung des Gesetzes vor. Nicht aber, wenn ein Inhalt unrechtmäßig gelöscht wurde.

Wie funktioniert das NetzDG / Wer entscheidet über das Löschen?

Inhalte konnte man schon früher melden. Jetzt wird das Melden aber gezielt an Straftatbestände gekoppelt. So kann ein Nutzer zum Beispiel zwischen „Beleidigung“ oder „Volksverhetzung“ auswählen. Im nächsten Schritt muss der Nutzer den Sachverhalt noch einmal genauer beschreiben und warum er ihn für strafbar hält. So soll der Kontext besser erschlossen werden können und die Unterscheidung zwischen Beleidigung und Satire soll einfacher werden. Am Ende wird digital unterschrieben.

Wichtig ist dabei, dass die Löschung von Inhalten den Netzwerken, beziehungsweise privaten Agenturen überlassen wird, die von den Netzwerken beauftragt werden. So garantiert der Staat nur, dass Inhalte gelöscht werden. Ob diese wirklich rechtswidrig sind, unterliegt nur dem Ermessen der privaten Agentur.

Extreme Geldstrafen

Wird ein Inhalt als Straftat erkannt, muss er innerhalb von 24 Stunden nach Meldung gelöscht werden. Ist sich ein Unternehmen über die strafrechtliche Relevanz eines Inhalts nicht sicher, hat es 7 Tage um den Status einer Meldung endgültig zu klären. Versagt ein Unternehmen bei der Durchführung dieser Maßnahmen, drohen Strafen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro für das Unternehmen und bis zu 5 Millionen für den einzelnen Mitarbeiter.

Das Gesetz sieht allerdings keine Strafe vor, wenn ein Inhalt unregelmäßig gelöscht wird! Das führt zwangsläufig dazu, dass auch legale Inhalte aus Zeitdruck und aus Angst vor Strafen gelöscht werden.

Um der Aufgabe gerecht zu werden, mussten die meisten Netzwerke neue „Löschzentren“ einrichten. Die Mitarbeiter genießen zwar eine spezielle Schulung, haben aber keinerlei juristischen Hintergrund. So ist es schon vorgekommen, dass Inhalte des Satire-Magazins „Titanic“ gelöscht wurden, weil der Mitarbeiter sie nicht einordnen konnte. So siegt die Zensur über die Meinungsfreiheit, aufgrund von Angst über eine hohe Strafe.

–        Es wird bei bloßem Verdacht auf Strafbarkeit gelöscht

Der wirkliche Zweck des NetzDG

Ob das Gesetz seinen Zweck erfüllt und tatsächlich Hetze und Falschmeldungen im Internet reduziert, werden die nächsten Wochen und Monate zeigen. Der Aufbau des Gesetzes lässt aber auf einen ganz anderen Zweck schließen. Man möchte viel eher Kritik auslöschen und politische Gegner mundtot machen.

Denn die Formulierungen im NetzDG sind sehr schwammig formuliert. So sind Straftatbestände wie „Beleidigung“ oder „Hetze“ teilweise nicht klar einzugrenzen. Hier stellt sich auch die Frage, ob jemand sein Recht auf Meinungsäußerung verliert, sollte er dadurch jemanden beleidigen. Im Falle des NetzDG wäre dies ein Grund, einen Beitrag zu löschen. Der einfachste Weg, Kritiker auf legalem Wege mundtot zu machen.

Die völlig überzogenen Strafen von bis zu 5 Millionen Euro für Einzelpersonen und die kurzen Löschfristen bewirken zudem höchstens ein Overblocking. Wäre man tatsächlich daran interessiert gewesen, Hetze und Falschmeldungen einzuschränken, hätte man die Löschung von Inhalten nicht privaten Institutionen überlassen und ihnen mehr Zeit für die Löschung gegeben. Denn die privaten Institutionen sind nicht daran interessiert, das Löschen erst juristisch abklären zu lassen.

Facebook beziffert die zusätzlichen Kosten auf mehr als 500 Millionen Euro im Jahr. Einfach mehr Löschen kostet somit weniger als eine juristische Abklärung. Solange es dafür keine Strafe gibt. Es wird alles gelöscht, was irgendwie strafbar sein könnte. Die Löschkriterien bleiben dabei geheim.

Ein weiteres Problem ist das Ansehen von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Wenn Beatrix von Storch auf ihrem Twitter-Account von „barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ spricht, dann kann man über die Wortwahl streiten oder ob man mit ihr einer Meinung ist. Ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit gibt ihr trotzdem jedes Recht, „muslimische Männerhorden“, die eine Gruppenvergewaltigung begehen als barbarisch zu empfinden.

Viel eher wird aber so ein Post gelöscht, als wenn Heiko Maas Thilo Sarrazin auf Twitter als „Idioten“ beschimpft. Diese Ungleichheit wird niemals rechte Hetze bekämpfen, es wird sie nur in Online-Netzwerken zensieren. Rechtes Gedankengut hingegen, kann nur in einer öffentlichen Debatte reduziert werden. Hier eignet sich das bekannte Zitat: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“, dass Voltaire schon im 18. Jahrhundert schrieb.

Vergleich mit anderen Ländern / Deutschlands Meinungsfreiheit in Gefahr

Zahlreiche Experten und Journalisten kritisierten das Gesetz. Reporter ohne Grenzen sprachen zum Beispiel von Beschädigung des Grundrechts auf Presse – und Meinungsfreiheit. Als „Zensurinfrastruktur“ wurde das Gesetz von IT-Experten bezeichnet und der Tagesspiegel erklärte, der Gesetzesentwurf sei ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Er lese sich so, als würde er aus dem Roman „1984“ stammen.

Vor allem das Abwägen des Kontexts sehen Experten als Knackpunkt in der Bewertung von Beiträgen. Selbst wenn Beiträge möglicherweise legal sind, sind 24 Stunden, beziehungsweise 7 Tage meist nicht genug Zeit, um den Kontext juristisch abzuwägen. So kommt es durch das Gesetz zum Overblocking von legalen Beiträgen. Robert Roßman, von der Süddeutschen Zeitschrift schreibt dazu:

„…aber was ist ein „offensichtlich strafbarer“ Inhalt? Und warum sollen Mitarbeiter von Unternehmen darüber entscheiden, und nicht Gerichte?“

Auch aus diesem Grund forderte der Deutsche Journalisten-Verband Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu auf, den Gesetzesentwurf nicht zu unterschreiben, da die Meinungsfreiheit stark angegriffen werde.

„Mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar“

Das hat Facebook in einer offiziellen Stellungnahme an den deutschen Bundestag erklärt. Hetze und andere Straftatbestände seien teilweise Versäumnisse des Staates, die dieser nicht auf private Unternehmen abwälzen dürfe. „Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf.“

YouTube kündigte unter anderem auch an, dass man neben der neuen Einstellung von zehntausend Mitarbeitern den Moderationsprozess stärker automatisieren werde. Dies führte widerum zu weiterer Kritik seitens der Experten, die darin eine Verstärkung des Overblocklings sehen. Denn Maschinen könnten einen menschlichen Kontext einfach nicht einordnen.

NetzDG mit internationalen Menschenrechtserklärungen nicht vereinbar

Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye sagte, das Gesetz gefährde die Menschenrechte. Des Weiteren führte er an, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sei mit internationalen Menschenrechtserklärungen nicht vereinbar.

Auch er kritisierte die hohen Bußgelder und die niedrigen Löschfristen. Das Gesetz sehe vor, dass Online-Anbieter Inhalte auch wegen „vager und mehrdeutiger“ Kriterien löschen müssten. Darüber müssten mindestens unabhängige Institutionen oder Gerichte entscheiden. Das Löschen privaten Institutionen zu überlassen, sei ein grober Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Ferner führte David Kaye an, dass durch das NetzDG die staatliche Überwachung ausgebaut werde. Im Gesetz werden Online-Anbieter verpflichtet, strafrechtliche Inhalte und die dazugehörigen Nutzerinformationen für eine unbegrenzte Zeit zu speichern. Das führt auch dazu, dass Teile der IP-Adresse ohne richterliche Anordnung ausgelesen werden dürfen.

NetzDG verstößt gegen EU-Recht

Seit 2001 ist die EU-Kommission dazu verpflichtet, interne Dokumente auf Anfrage zugänglich zu machen. Und doch wurde eine Anfrage des Magazins „Wirtschaftswoche“ abgelehnt, das die Dokumente einsehen wollte, auf welchen die Prüfung der Rechtswidrigkeit des Gesetzes dokumentiert wurde. Als Grund wurde angegeben, dass die Veröffentlichung „das Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Mitgliedsstaat und der Kommission beeinträchtigen“ würden. Dies erhärtet den Verdacht, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt, Brüssel Berlin aber nicht verunglimpfen möchte.

Maas „sollte sein Amt aufgeben“

Auch deutsche Politiker kritisieren das Gesetz. So sagte Wolfgang Kubicki (FDP):

„Man darf die Einordnung und Ahndung eines straf­rechtlichen Sach­verhalts nicht, wie der Justiz­minister, einer privaten Einrichtung überlassen. Wer seinen eigenen Straf­verfolgungs­behörden nicht mehr zutraut, die Probleme zu lösen, sollte sein Amt aufgeben.“

Auch die Grünen und die Linke schlossen sich der Kritik an. Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht sagte:

„Das Gesetz schlägt allen rechtsstaatlichen Grundsätzen ins Gesicht. Denn in einem Rechtsstaat entscheiden Gerichte und nicht private Unternehmen darüber, was rechtswidrig ist und was nicht“.

Wir müssen die Opposition sein, die Maas verbieten will

Medien wurden schon seither zur Manipulation großer Massen benutzt. So ist es auch in Deutschland. Die Medien werden von einer Handvoll Menschen kontrolliert, so gehören zum Beispiel um die 180 Zeitschriften oder andere Medien zum Springer Verlag. Der zweitgrößte Medienverleger Bertelsmann hat in der Vergangenheit sogar an Gesetzen mitgewirkt. Sendungen wie die „Tagesschau“ oder „heute journal“ müssen nach klaren Richtlinien und Vorschriften berichten. Dazu gehört unter anderem, dass nur pro-Europa berichtet werden darf.

In den letzten Jahren hat sich der Widerstand gegen diese extrem einseitige und unausgewogene Berichterstattung verstärkt. Die Nachfrage nach Alternativen stieg und so stieg auch das Angebot an alternativen Medien. Es wurden viele Dinge hinterfragt und die Bundesregierung kommt in letzter Zeit immer öfter in Erklärungsnot. Seitdem, wird auch immer von unabhängigen Agenturen wie „Reporter ohne Grenzen“ vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gewarnt. Mittlerweile ist Deutsche Vize-Weltmeister im Zensieren von Internet-Inhalten wie Videos, Artikeln oder Suchtreffern. Nur Brasilien übertrifft die Anzahl an zensierten Inhalten.

Oft wurden Meldungen, die dem allgemeinen Verständnis widersprachen einfach als „Fake-News“ deklariert. So wurde zum Beispiel jedes Mal berichtet, wenn Zivilisten durch russische Angriffe in Aleppo starben. Die zivilen Verluste bei Angriffen der US-geführten Koalition in Mossul wurden oft schlichtweg einfach nicht erwähnt. Schwarzmalerei vom Feinsten. Andere Meldungen waren oft einfach Fake-News.

Letztendlich darf „die Presse- und Meinungsfreiheit nur beschnitten werden […], wenn unabhängige Gerichte zum Entschluss kommen, dass eine Äußerung nicht mit den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist“, so Matthias Spielkamp, ROG Vorstandsmitglied. Mit dem NetzDG hat Bundesjustizminister Maas also einen Weg gefunden, diese Instanz zu übergehen. Denn eine der wichtigsten Funktionen, eines Gesetzes, ist seine Objektivität.

Ein Richter darf sich nicht von seiner eigenen Ideologie oder Weltanschauung leiten lassen. Er muss einen Weißen, der einem Schwarzen Leid antut genauso behandeln, wie einen Schwarzen, der einem Weißen Leid antut. Beides ist Rassismus. Auch Hetze, ist ein juristisch klar definierter Begriff, der von allen Bevölkerungsgruppen ausgehen kann. Wenn sich also ein PEGIDA-Mitglied über Flüchtlinge beschwert, wird dies von viel mehr Leuten als Hetze wahrgenommen, als wenn sich ein Flüchtling über PEGIDA beschwert.

Ich bezweifle allerdings stark, dass die Mitarbeiter in den Löschzentren unter Zeitdruck dieselbe Kompetenz besitzen. Ohne hier irgendwelche Randgruppen unterstützen zu wollen, kann ich trotzdem nicht akzeptieren, dass ihnen die Meinungsäußerung versagt wird. Sei sie falsch oder richtig.

Mit dem NetzDG hat Maas die Möglichkeit, die Vielfalt unserer Informationsbeschaffung stark einzuschränken. Das Medienmonopol weniger Unternehmen wird verstärkt und alle Meldungen, die der Bundesregierung missfallen können schlichtweg als „Fake News“ deklariert und somit gelöscht werden.

Quellen:

Quelle: http://www.neopresse.com/medien/das-netzdg-oder-das-ende-freier-meinungsaeusserung/?utm_source=Beitr%C3%A4ge+des+Tages&utm_campaign=f96a836bc9-Daily_Latest&utm_medium=email&utm_term=0_232775fc30-f96a836bc9-121294801

27. Januar 2018
Rubrik: Massenmedien

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