Kampf um Entschädigungen

Erneut ist die Bundesregierung vor einem italienischen Gericht mit ihrer Weigerung, NS-Opfer zu entschädigen, gescheitert.

 

Geklagt hatte der Sohn des Italieners Paolo Frascà, der Anfang 1944 von den NS-Besatzern festgenommen, gefoltert und am 24. März 1944 in den Ardeatinischen Höhlen gemeinsam mit 334 anderen Zivilisten ermordet worden war. Der Römische Zivilgerichtshof hat ihm nun Recht gegeben. Damit hat sich zum wiederholten Mal die italienische Justiz der deutschen Forderung widersetzt, Privatpersonen dürften nicht vor ausländischen Gerichten gegen die Bundesrepublik klagen – dies widerspreche der „Staatenimmunität“. Während Berlin alles daran setzt, künftige Klagen abzuwehren, wird am Donnerstag in Köln das Urteil in einem Entschädigungsverfahren erwartet, das ein Opfer der NS-Zwangsgermanisierung angestrengt hat. Der Kläger wurde – wie womöglich Hunderttausende andere Kinder – von den NS-Besatzern seiner Familie entrissen und zur „Eindeutschung“ ins Reich verschleppt. Gedenkinitiativen rufen zu einer Gedenkveranstaltung auf.

Entschädigungspflichtig

Die Bundesrepublik Deutschland muss den Nachkommen eines italienischen NS-Opfers Entschädigung zahlen. Dies hat, wie die Tageszeitung La Repubblica in der vergangenen Woche berichtete, der Römische Zivilgerichtshof entschieden. Geklagt hatte der Sohn von Paolo Frascà, einem Angestellten aus der damals vom NS-Reich besetzten italienischen Hauptstadt, der Anfang 1944 von der deutschen Polizei inhaftiert, im Gefängnis gefoltert und am 24. März 1944 gemeinsam mit 334 weiteren Zivilisten in den Ardeatinischen Höhlen im Süden Roms ermordet worden war. Wie das Gericht trocken feststellt, kann an der Verantwortung des deutschen Staates für den Massenmord und damit auch für den Mord an Frascà keinerlei Zweifel bestehen. Entsprechend müsse die Bundesrepublik – Rechtsnachfolgerin des NS-Reichs – seinem Sohn nun eine Entschädigung zahlen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Deutschland auch seinen Sohn Bruno schwer geschädigt habe: Es habe ihm im Alter von kaum zwei Jahren den Vater geraubt.[1]

Die „Staatenimmunität“

Grundlage des Urteils ist letztlich eine Entscheidung des Römischen Kassationsgerichtshofs vom 22. Oktober 2014. Vor dieser hatte die deutsche Regierung Beschlüsse ausländischer Gerichte, die eine Entschädigung für NS-Verbrechen vorsahen, stets unter dem Hinweis auf eine angebliche Staatenimmunität abgewiesen, der zufolge auch Opfer schwerster Verbrechen einen Staat nicht vor ausländischen Gerichten verklagen dürfen. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat Berlin in einem umstrittenen Urteil vom 3. Februar 2012 Recht gegeben, obwohl die Fachwelt in dieser Frage – insbesondere im Falle von Verbrechen gegen die Menschheit – völlig unterschiedliche Positionen vertritt. Bliebe es bei dem Urteil, dann hätten NS-Opfer faktisch keinerlei Chance, Entschädigungen zu erhalten, denn deutsche Gerichte haben mehrmals – insbesondere in Verfahren wegen NS-Massakern in Griechenland – bewiesen, dass sie im Sinn des deutschen Staatsinteresses gegen Entschädigung für die Opfer entscheiden (german-foreign-policy.com berichtete [2]). Dagegen hat der Römische Kassationsgerichtshof in seiner erwähnten Entscheidung festgestellt, dass der Beschluss des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag italienischem Recht zuwiderläuft und die italienische Justiz Deutschland im Falle von NS-Verbrechen zu Entschädigung verurteilen darf. Dies ist inzwischen in mehreren Fällen geschehen. So hat etwa ein Zivilgerichtshof in dem italienischen Ort Sulmona im vergangenen Jahr entschieden, dass Berlin für ein Massaker an 128 Menschen in dem Dorf Roccaraso in den Abruzzen, das im November 1943 begangen wurde, fünf Millionen Euro an die Nachfahren der Opfer und 1,6 Millionen an die Gemeinde Roccaraso zahlen muss.[3]

Billige „Politik“

Berlin weigert sich konsequent, beharrt auf einer angeblichen Staatenimmunität und setzt auf eine kostengünstige „politische“ Lösung. In diesem Sinne hat das Deutsch-Italienische Zentrum Villa Vigoni, das vom Bundesbildungsministerium in Verbindung mit dem deutschen Auswärtigen Amt und in Zusammenarbeit mit dem italienischen Außenministerium gesteuert wird, vor rund einem Jahr eine öffentlich kaum beachtete „Expertentagung“ durchgeführt, auf der „Lösungsvorschläge“ zur Entschädigungsfrage entwickelt werden sollten. Diese wurden „anschließend auf einer erweiterten politischen Ebene … diskutiert“ – mit dem Ziel einer „dauerhaften zwischenstaatlichen Konfliktbewältigung“.[4] Inhaltlich setzten sich dabei die Vertreter der Berliner Rechtsposition umfänglich durch, wonach die „Staatenimmunität“ keinerlei Privatklagen gegen Deutschland zulasse; darüber hinaus empfahlen die auf der Konferenz tagenden Experten „die Wiederaufnahme von politischen Verhandlungen zwischen den beiden Ländern“. Faktisch forderten sie damit die Regierung in Rom auf, sich gegen die Entschädigungsentscheidungen der italienischen Justiz zu stellen. Nach zwei Tagen interner Debatten bezogen die Veranstalter am dritten Konferenztag auch Vertreter „der mit der Angelegenheit befassten Instanzgerichte und Ministerien“ in die Debatte ein: ein bemerkenswerter Versuch, direkten Einfluss auf die unabhängige italienische Justiz und die souveräne Regierung des Landes zu nehmen. Allerdings orientieren sich Italiens Gerichte, wie die jüngsten Urteile in Sulmona und in Rom zeigen, zumindest in einigen Fällen auch weiterhin an der obersten italienischen Gerichtsinstanz statt an den Experten aus der Villa Vigoni.

Geraubte Kinder

Entschädigungen wegen NS-Verbrechen werden bis heute nicht nur in Italien gefordert, sondern auch in Griechenland, in Polen – und in Deutschland. An diesem Donnerstag wird in einem Kölner Gerichtsverfahren ein Urteil darüber erwartet, ob Opfer der NS-Zwangsgermanisierung eine Entschädigung erwarten können. Während des Zweiten Weltkriegs verschleppten die NS-Besatzer Kinder, die sie aufgrund äußerer körperlicher Merkmale („blond, blauäugig“) als „germanisierbar“ einstuften, ins Reich, wo die Kinder in sogenannten Assimilierungslagern oder in Pflegefamilien ihrer Identität beraubt wurden – unter anderem durch das Verbot, ihre Muttersprache zu sprechen – und wo sie zugleich, auch unter Einsatz physischer und psychischer Gewalt, dem Prozess einer sogenannten Eindeutschung ausgesetzt waren. Zwischen 50.000 und 200.000 Kinder, eventuell sogar mehr, sind aus Polen, Russland, Slowenien, der Tschechoslowakei sowie Norwegen geraubt worden, um das „germanische Bevölkerungselement“ Europas zu stärken. Da häufig Kleinkinder verschleppt wurden, wissen viele mutmaßlich bis heute nichts von ihrer tatsächlichen Herkunft; andere, die von ihrer Verschleppung wussten oder davon erfuhren, waren zu aufwendigen Nachforschungen gezwungen, um auch nur ihren ursprünglichen Namen zu erfahren, den sie vor ihrer „Germanisierung“ trugen. Viele leiden noch heute an den schweren psychischen Folgen ihrer Verschleppung.[5]

„Tatbestand nicht erfüllt“

Die Bundesregierung hat es ausdrücklich abgelehnt, den geraubten Kindern Entschädigung zukommen zu lassen. „Das Schicksal eines zur ‚Zwangsgermanisierung‘ verschleppten Kindes“, urteilte bereits vor Jahren der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), „erfüllt als solches keinen Tatbestand einer speziellen Wiedergutmachungsregelung“. Gegenüber einem Opfer des NS-Kinderraubs, Hermann Lüdeking, der einst von den Deutschen aus Polen entführt wurde, hat das Bundesfinanzministerium erklärt, seine Verschleppung in Heime der SS-Organisation „Lebensborn“ sei keine „Unrechtsmaßnahme“ gewesen, wie sie die polnische Bevölkerung in der Okkupationszeit habe erleiden müssen; ihm stehe deswegen keine Entschädigung zu.[6] Lüdeking hat gegen die Bundesregierung geklagt. In dem Prozess wird an diesem Donnerstag eine Entscheidung erwartet. Gedenkinitiativen rufen anlässlich der Urteilsverkündung zu einer Gedenkkundgebung in Köln auf.[7]

[1] Fosse Ardeatine, Germania condannata a risarcire familiari vittima. roma.repubblica.it 13.06.2018.

[2] S. dazu Der Genozid, der nichts kostet.

[3] Michael Thumann: Alles schon bezahlt? zeit.de 24.01.2018.

[4] Remedies against immunity? Reconciling international and domestic law after the Italian Constitutional Court’s Sentenza 238/2014. Villa Vigoni, 11.-13. Mai 2017.

[5], [6] Zitate und weitere Informationen nach: geraubte.de. S. auch Restitution und Geraubte Kinder.

[7] Die Kundgebung wird laut Ankündigung der Initiative „geraubte Kinder – vergessene Opfer“ am 21. Juni um 11 Uhr vor dem NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (Appellhofplatz 23-25) stattfinden. Nähere Informationen finden sich auf geraubte.de. german-foreign-policy.com dokumentiert eine Pressemitteilung der Initiative. Mehr dazu: Vergessene Opfer.

Quelle: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7642/

21. Juni 2018
Rubrik: Global/Globalisierung/NWO

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