Reparationsabwehr aus der Trickkiste

Die Wehrmacht in Distomo

Athen hat Berlin offiziell zu Verhandlungen über Reparationen für die Verwüstung Griechenlands durch die deutschen Besatzer im Zweiten Weltkrieg aufgefordert. Die Antwort der Bundesregierung ist zum wiederholten Male negativ: Das Thema sei „rechtlich und politisch abgeschlossen“

 

 

Eine entsprechende vertrauliche Verbalnote ist, wie das Auswärtige Amt gestern bestätigt hat, vom griechischen Botschafter den zuständigen Stellen in Berlin übergeben worden. Die zu zahlenden Reparationen betragen laut einer Kommission des griechischen Parlaments nach heutigem Wert 288 Milliarden Euro. Die Bundesregierung lehnt jegliche Zahlung kategorisch ab; wie ein Sprecher des Berliner Außenministeriums bekräftigt, halte man das Thema für „rechtlich und politisch abgeschlossen“.

Tatsächlich hat die Bundesrepublik ihre bereits 1946 vertraglich festgelegte Reparationspflicht lange mit einem künftig zu schließenden Friedensvertrag verknüpft; als dieser dann 1990 auf der Tagesordnung stand, hat sie den Zwei-plus-Vier-Vertrag „anstelle“ eines Friedensvertrages geschlossen und umgehend die „Reparationsfrage“ eigenmächtig für „beendet“ erklärt. Interne Dokumente aus dem Jahr 1990 belegen die Bonner Regierungstricks.

Das Pariser Reparationsabkommen

Die Debatte um Reparationen und Entschädigungen für die Verwüstungen, die Deutsche im Zweiten Weltkrieg in Griechenland angerichtet haben, ist längst zum Lehrstück geworden, wie sich berechtigte, vertraglich abgesicherte Forderungen über Jahrzehnte hin systematisch verschleppen, verwässern und abwehren lassen.

Dass die Bundesrepublik Reparationen für die Schäden zahlen müsse, die ihr Rechtsvorgänger in Griechenland angerichtet hatte, stand nach dem Zweiten Weltkrieg völlig außer Frage. Deutschland habe „in größtmöglichem Ausmaß für die Verluste und Leiden“, die es in den überfallenen Ländern „verursacht“ habe, „Ausgleich zu schaffen“, hieß es bereits im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945. Im Pariser Reparationsabkommen vom 14. Januar 1946 wurde die Reparationssumme präzise auf 7,181 Milliarden US-Dollar auf der Basis der Kaufkraft von 1938 festgesetzt. Das entspricht einem Betrag von 106,5 Milliarden US-Dollar im Jahr 2010.[1] In der unmittelbaren Nachkriegszeit gelang es Athen, sich aus der damals verfügbaren, begrenzten Reparationsmasse Güter im Wert von 25 Millionen US-Dollar zu sichern – nur ein Bruchteil des Betrags, der ihm in Paris zugesprochen worden war.[2]

Das Londoner Schuldenabkommen

Als sich die Bundesrepublik in den 1950er Jahren konsolidierte und wieder zahlungskräftig wurde, wurden die Prioritäten bei der Abzahlung der deutschen Schuld klar zu Ungunsten der vom NS-Reich überfallenen Länder gesetzt. Das Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 legte fest, dass die Bundesrepublik zunächst die regulären Auslandsschulden zu bezahlen hatte, die Deutschland vor und nach dem Zweiten Weltkrieg angehäuft hatte; dazu erhielt sie freilich einen äußerst großzügigen Schuldenerlass von deutlich über 50 Prozent. Die Zahlung von Reparationen wurde laut Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens bis zum Zeitpunkt einer „endgültigen Regelung … zurückgestellt“. Über den anvisierten Zeitpunkt hieß es im Überleitungsvertrag, der am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnet wurde: „Die Frage der Reparationen wird durch den Friedensvertrag zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern oder vorher … geregelt werden“. Die Bundesrepublik hat vor 1990 stets darauf bestanden, die Reparationsregelung erst in Verbindung mit dem Friedensvertrag zu verhandeln.[3]

Die einzige Entschädigungszahlung

Ausdrücklich nichts mit Reparationen zu tun hat die Zahlung von 115 Millionen D-Mark an Athen, zu der sich die Bundesrepublik am 18. März 1960 verpflichten musste, nachdem acht von NS-Deutschland überfallene Staaten sich zusammengetan hatten, um gemeinsam von Bonn Entschädigungen zu fordern.[4] Die Summe war ausschließlich für griechische Bürger vorgesehen, die „aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen“ gewesen waren.[5]

Explizit nicht dieser Gruppe zugerechnet wurden auf Druck Bonns Partisanen aus dem griechischen Widerstand, die als Mitglieder „bewaffneter Banden“ eingestuft wurden; Hungergeschädigte sowie Opfer von Wehrmachts- und SS-Massakern blieben ebenfalls ohne Entschädigung. Ausgleich für die immensen Sachschäden war ohnehin nicht Gegenstand der Vereinbarung.

„Lieber kein Friedensvertrag“

Eng wurde es aus bundesdeutscher Sicht, als mit der Übernahme der DDR im Jahr 1990 der Sache nach auch die Einigung auf einen abschließenden Friedensvertrag bevorstand. Wegen der Formulierungen des Überleitungsvertrages vom 23. Oktober 1954 lasse sich „bei Abschluss eines formellen Friedensvertrages … nicht vermeiden, dass die Reparationsfrage als Ganze und in Form konkreter Absprache auf den Tisch kommt und wir unter Druck gesetzt werden, uns zur Zahlung von Reparationen zu verpflichten“, hieß es in einer Vorlage des damaligen Ministerialdirektors Horst Teltschik vom 15. März 1990 für Bundeskanzler Helmut Kohl: „Aus diesem Grund hat die Bundesregierung … ein vorrangiges Interesse, sich jeder Forderung nach Abschluss eines Friedensvertrages zu widersetzen“. „Ohne Abschluss eines formellen Friedensvertrages“ wiederum müsse „die Reparationsproblematik“ nicht „noch einmal aufgerollt werden“, urteilte Teltschik.[6]

In der Tat wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag am 12. September 1990 nicht als, sondern bewusst „anstelle“ eines Friedensvertrags unterzeichnet. Teltschik begründete das 25 Jahre später folgendermaßen: „Bekanntlich war das Nazi-Regime mit über 50 Ländern dieser Welt im Kriegszustand. … stellen Sie sich vor, wir hätten im Rahmen eines Friedensvertrages Reparationsforderungen von über 50 Staaten auf dem Tisch gehabt.“[7]

Athens Forderung

Griechenland hat sich damals geweigert, sich von der Bundesrepublik – 1990 immerhin die drittgrößte Wirtschaftsmacht der Welt – so einfach austricksen zu lassen. Am 2. November 1990, zwei Monate nachdem Bonn die KSZE (heute: OSZE) offiziell über den Zwei-plus-Vier-Vertrag in Kenntnis gesetzt hatte, teilte Ministerpräsident Konstantínos Mitsotákis vor dem griechischen Parlament mit, seine Regierung halte die Reparationsfrage, da sie nicht geregelt sei, weiterhin für offen.

Seither hat Athen immer wieder versucht, mit Bonn bzw. Berlin in Verhandlungen darüber einzutreten; die Bundesregierung hat sich dem jedoch, gewöhnlich Bezug nehmend auf ihren Trick mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, konsequent verweigert. Zuletzt kündigte der Sprecher des griechischen Parlaments, Níkos Voútsis, kurz nach dem Ablauf des jüngsten Euro-„Hilfsprogramms“ für Griechenland im August 2018 an, Athen werde nun Schritte einleiten, um die Reparationen endlich einzufordern.[8] Grundlage dafür ist ein Bericht, den eine überparteiliche Kommission des griechischen Parlaments im August 2016 vorgelegt hat. Demnach beläuft sich die deutsche Reparationsschuld gegenüber Griechenland auf 288 Milliarden Euro; hinzu kommen gut elf Milliarden Euro aus einer nie zurückgezahlten NS-Zwangsanleihe.

Keine Antwort

In den vergangenen Tagen hat Athen nun die angekündigten Schritte eingeleitet und eine entsprechende Verbalnote in der deutschen Hauptstadt übergeben, in der die Bundesregierung zu Verhandlungen aufgefordert wird. Die Antwort der Bundesregierung ist zum wiederholten Male negativ: Das Thema sei „rechtlich und politisch abgeschlossen“, wird ein Sprecher des Auswärtigen Amts zitiert. Es stehe noch nicht einmal fest, ob man die Verbalnote überhaupt beantworte.[9]

 

[1] Karl-Heinz Roth: Griechenland am Abgrund. Die deutsche Reparationsschuld. Hamburg 2015. S. 85-87.

[2] Kateřina Králová: Das Vermächtnis der Besatzung. Deutsch-griechische Beziehungen seit 1940. Köln/Weimar/Wien 2016. S. 190.

[3] Jörg Kronauer: „Wir sind die Herren des Landes“. Der deutsche Griff nach Griechenland – Geschichte einer Unterwerfung. Hamburg 2016. S. 60ff.

[4] Es handelte sich um Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Norwegen, Dänemark, Großbritannien und Griechenland.

[5] Jörg Kronauer: „Wir sind die Herren des Landes“. Der deutsche Griff nach Griechenland – Geschichte einer Unterwerfung. Hamburg 2016. S. 60ff.

[6] Vorlage des Ministerialdirektors Teltschik an Bundeskanzler Kohl: „Berechtigung eventueller Reparationsforderungen von Siegern des 2. Weltkriegs gegen ein vereintes Deutschland. Völkerrechtliche Bewertung“. In: Hans Jürgen Küsters, Daniel Hofmann: Deutsche Einheit. Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90. München 1998. S. 955-956.

[7] „Alle Forderungen erledigt“. deutschlandfunk.de 14.03.2015.

[8] S. dazu Billiges Gedenken.

[9] Bundesregierung geht nicht auf griechische Reparationsforderungen ein. handelsblatt.com 05.06.2019.

Quelle: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7959/

9. Juni 2019
Rubrik: Griechenland, Türkei

3 Gedanken zu „Reparationsabwehr aus der Trickkiste“

  1. Facebook hat mich gestern vom posten meines Artikels https://sariblog.eu/die-erklaerung-von-florenz-die-schaffung-einer-internationalen-front-nato-exit/ auf meine facebook-Seite https://www.facebook.com/dersariblog/ zensiert, ich konnte den Artikel nicht posten.

    Und heute das: Beim Posten dieses Artikels auf einige befreundete Seiten erscheint die folgende Meldung

    You can’t post right now
    You may have used Facebook in a way that our systems consider unusual, even if you didn’t mean to.You can post again in 24 hours.
    Learn More

    Hat denn der Zensor/die Zensurbehörde, z.b. von Frau Kahane, den Inhalt des Artikels gelesen? Es geht ja um Reparationsforderungen Griechenlands für Schäden, die dem Land durch seine Besatzung durch die deutsche Wehrmacht verursacht wurden.
    Darf das nicht veröffentlicht werden?

    Ich zitiere aus einem Artikel in tichyseinblick.de mit dem Titel „Darf man als Künstler politisch sein?“:
    „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“ Artikel 5. Grundgesetz. In einer Zeit in der rechte Tendenzen aufkommen und wachsen, wird dieser Artikel auf die Probe gestellt. In rechten und rechtsscheinenden Meinungen wird eine generelle Gefahr gesehen und versucht gegen diese anzukämpfen. Oft endet das mit Denunzierung von Meinungen und Personen. Es wird versucht, Rechten und angeblich Rechten wenig Raum zu geben. Was aber, wenn ein nach rechts tendierender Künstler seine politische Meinung offen äußert – darf seine Kunst dann nicht mehr gezeigt werden? Soll die Kunst automatisch mit der Person denunziert werden? Diese Fragen werden so allerdings nicht gestellt, es folgt bloß ein verurteilen und handeln.“

    Bin ich als Herausgeber von http://www.sariblog.eu definitiv ins Visier der Controllettis gekommen und soll schweigen? Denn im Artikel geht es nicht um rechts oder links, nazis, neonazis, fakenews oder Verschwörungstheorien sondern um meine persönliche Freiheit, Artikel öffentlich zu posten.

    Gibt es amtlicherseits eine Antwort?

  2. Durch das thema zweite weltkrieg (schuld) und reparationen hat sich griechenland schon in die EWG erpresst. Aber auch später um den euro zu bekommen obwohl griechenland bekanntermaßen nichtmal ansatzweise die Maastrichter kriterien erfüllte half das thema zweiter weltkrieg geforderte reparationen und schuldzuweisungen gegenüber deutschland griechenland mitglied im euro zu werden mit der möglichkeit sich wie jetzt offiziell obwohl nur 60 prozent erlaubt zu knapp 200 prozent im verhältnis zum BIP zu verschulden.

    Griechenland wird auch niemals aufhören zu erpressen weil griechenland andauernd geld umsonst braucht.

    Glaubt jemand man kann einem land das schon zu fast 200 prozent verschuldet ist hauptsächlich im ausland weitere kredite geben mit aussicht auf rückzahlung?
    Nö, vorwürfe werden kommen wegen allem nur erdenklichen. Bei dem vielen geld dass griechenland von der eurozone bekommt sind die zinszahlungen für griechenland die nächsten 30 jahre sogar niedriger wie für die BRD. Das bedeutet sogar die BRD leiht sich teurer geld als es griechenland aus den retrungsmechanismen bekommt.

    Jeden tag wird in den griechischen medien gegen deutschland gehetzt. Immer wird für alle griechischen probleme deutschland verantwortlich gemacht. Und wenn griechenlands konflikte mit dem osmanischen reich bzw der türkei erklärt werden wird immer verbreitet und unterstrichen deutschland steckte hinter den schandtaten des osmanischen reichs. Ich halte von den schuldzuweisungen gegenüber deutschlands was das osmanische reich angeht für extrem übertrieben und sogar teilweise an den haaren herbeigezogen aber das ist ein anderes thema.

    Würde man jetzt griechenland alle schulden schenken und zusätzlich 400 milliarden euro dazu griechenland schenken wäre griechenland innerhalb von nur paar jahren wieder bis über beide ohren haushoch verschuldet.

    Jetzt während krise hat griechenland ein handelsdefizit in höhe von über 30 milliarden euro. 2009 war das handelsdefizit griechenlands offiziell sogar über 65 milliarden euro groß. Man kann nach athen soviel geld überweisen wie man will die defizite werden niemals verschwinden.

    2011 und 2012 wurde griechenland wie noch keinem anderen land in der gesamten Geschichte der Menschheit über 53,5 prozent der öffentlichen und der privaten schulden erlassen. Der PSI und OSI wurde übrigens von der griechischen regierung einseitig beschlossen, das war möglich weil die griechischen Staatsanleihen nach griechischen recht herausgegeben wurden, somit entscheidet griechenland über die regeln selbst.
    Die anleger mussten die Entscheidung akzeptieren oder sie hätten ggf überhaupt nix bekommen.

    Nach dem schuldenschnitten dachte die welt griechenland würde sich nicht länger weiter verschulden? Falsch gedacht, nach dem PSI und OSI machte griechenland erst recht weiter. Ist doch großartig wenn man sich geld leiht im ausland und wenn man das geld nicht zurück bezahlen will beschließt man einfach umzuschulden. Akzeptieren die gläubiger nicht bekommen sie garnix.

    Gleichzeitig betreibt griechenland die propagandamärchen die EU wäre angeblich das vierte reich um ganz europa durch die schuldenfalle zu unterjochen doch weitere kredite will griechenland.

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